siehe
Schätzung
Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand, wenn das Darlehen auf Wunsch des Kunden in mehreren Teilen - nach Baufortschritt - ausgezahlt (valutiert) wird.
Regelmäßige Leistungen des Darlehensnehmers zur Rückzahlung des Darlehens.
Bereitschaft der Bank, die vereinbarte Tilgung gegen Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen, einer Kapitallebensversicherung oder anderer Ansparformen auszusetzen. Für die Dauer der Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten Zinsen.
Tilgungsdarlehen unterscheiden sich von Annuitätendarlehen wie folgt: Die Bezeichnung kommt von der Art der Verzinsung und Tilgung der Darlehen mit einer sinkenden Monatsleistung. Der Kreditnehmer zahlt dabei bis zur vollen Rückzahlung des Darlehens eine sinkende Monatsleistung.