Praxis & Wissen
Lexikon
Valutierung
Siehe Auszahlung
Variabler Zins
Nominalzinssatz, der sich während der Laufzeit des Darlehens ändern kann. Eine feste Vereinbarung einer Zinsfestschreibung erfolgt hierbei nicht.
Variables Darlehen
Darlehen ohne feste Zinsfestschreibung und mit variablem Zinssatz, welches jederzeit zurückgeführt werden kann.
Verkehrswert
Der Verkehrswert für Grundstücke und Gebäude (Immobilien) wird im § 194 BauGB definiert:
"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Unter gewöhnlichem Geschäftsverkehr versteht man einen Handel auf einem freien Markt, wobei weder Käufer noch Verkäufer unter Zeitdruck oder sonstigen Zwängen stehen und ausschließlich objektive Maßstäbe zur Geltung kommen.
Der Verkehrswert ist somit der Wert, der sich im allgemeinen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten einstellen würde.
Vorfälligkeitsentschädigung
Als Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) wird das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit bezeichnet. Ist das vertraglich vereinbarte Darlehen noch nicht ausgezahlt, spricht man von einer Nichtabnahmeentschädigung. Für diese gelten die Regeln der VFE analog. Die VFE fällt auch in dem Fall an, in dem nicht der Kunde, sondern die Bank das Darlehen kündigt.
Vorkaufsrecht
Recht eines Begünstigten, dass beim Verkauf einer Immobilie an einen Dritten diese an ihn zu gleichen Bedingungen übertragen werden müßte bzw. er seine Zustimmung zum Verkauf geben muss. Ein Vorkaufsrecht wird im Grundbuch Abt. II Lasten und Beschränkungen eingetragen.