Zins (von lat.
census, Abgabe) ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sache- oder Finanzgut (Geld), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu sind Verträge (z.B. Darlehensvertrag, Mietvertrag). Die Höhe des Zinses bestimmt sich in einer Marktwirtschaft nach Angebot und Nachfrage. Je nach Art des Sach- oder Finanzgutes unterscheidet man Pachtzins (Grundstücke), Mietzins (Wohn- und Geschäftsräume), Kreditzins (Geldkapital).
Siehe
Konditionenanpassung
Bei variablen Darlehen ist in der Regel mit einem Zinsänderungsrisiko zu rechnen, da der Zinssatz während der Darlehenslaufzeit an die aktuellen Marktzinsen angepasst wird und somit auch steigen kann. Dieses Zinsänderungsrisiko wird jedoch meist mit zunächst günstigeren Einstiegskonditionen belohnt.
Bezeichnung für die Höhe, der durch den Darlehensnehmer zu zahlenden Zinsen für ein Darlehen.
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Zinsfestschreibung
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Zinsfestschreibung
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Cap
Als Zinsfestschreibung bezeichnet man den Zeitraum, für den der im Kreditvertrag vereinbarte Zinssatz festgeschrieben ist (Festzinsdarlehen). Die Zinsfestschreibung kann von unterschiedlicher Dauer sein. Üblich sind Festschreibungen von 5, 10, 15 und bis zu 20 Jahren. Je länger die Zinsfestschreibung eines Hypothekendarlehens ist, desto höher ist in der Regel der festgelegte Zinssatz. Während der Zinsfestschreibung ist gemäß § 609a BGB eine Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei einer über einen Zeitraum von zehn Jahren hinausgehenden Zinsfestlegungsfrist kann eine Kündigung bereits nach zehn Jahren mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Häufig wird die Zinsfestschreibung auch als Zinsbindung oder Zinsbindungsfrist bezeichnet.
Siehe
Cap
Als Zusatzsicherheiten bezeichnet man Sicherheiten, die vom Kreditgeber verlangt werden, wenn z. B. die Bonität des Darlehensnehmers nicht ausreicht oder die Beleihungsgrenzen des jeweiligen Kreditinstituts überschritten werden. In der Regel werden hierfür Zusatzobjekte, Bankguthaben oder Wertpapiere verpfändet, Bürgschaften von anderen Banken, vom Arbeitgeber oder Verwandten in Anspruch genommen, oder Abtretungen von Ansprüchen aus Kapitalversicherungen und Bausparverträgen entgegengenommen.
Als Zuteilung bezeichnet man einen Stichtag bei Bausparverträgen, an dem das Mindestsparguthaben, die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl erreicht ist und der Bausparvertrag ausgezahlt (zugeteilt) wird.
Zwangsvollstreckung mit dem Ziel, den Gläubiger aus dem Erlös der Immobilie zu befriedigen. Dabei wird die Immobilie dem Eigentümer entzogen und verwertet.
Die Zwangsvollstreckung ist das Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung der mit einem Vollstreckungstitel titulierten Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner.
Als Zweckbestimmungserklärung bezeichnet man eine Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber, durch die eine Verbindung zwischen der Darlehensforderung und des als Sicherheit eingetragenen Grundpfandrechts hergestellt wird. Häufig wird diese auch als Zweckerklärung bezeichnet.
Zwischenfinanzierungen dienen zur Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs bis zur endgültigen Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel. Zwischenfinanzierungen werden in der Regel innerhalb der Bauphase zur Begleichung evtl. anfallender Kosten, wie zum Beispiel Handwerkerrechnungen etc. gebraucht oder zur Überbrückung bis zur Auszahlung von öffentlichen Fördermitteln oder noch nicht zugeteilten Bausparverträgen.