Abkürzung für Makler- und Bauträgerverordnung.
Verordnung, welche die Pflichten von Maklern und Bauträgern regelt, sowie Vorschriften zum Schutz von Erwerbern von Eigenheimen enthält. Unter anderem wird darin auch geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Bauträger den vereinbarten Kaufpreis vom Erwerber ganz oder in Raten verlangen kann.
Provision für die Vermittlung von Immobilien durch einen Makler. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart und liegt i.d.R. zwischen 3% und 6% zzgl. MwSt. Häufig auch als Maklerprovision bezeichnet.
Aufteilungsschlüssel, der die Eigentumsanteile an einer Immobilie bestimmt.
Verbesserung des Wohn- oder Nutzwertes eines bestehenden Gebäudes durch Anpassung z. B. des Grundrisses oder der Ausstattung an moderne Anforderungen. Zu unterscheiden hiervon ist die Renovierung, die der Erhaltung oder Wiederherstellung des vorhandenen baulichen Zustands dient. Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen können mit Darlehen der Hypothekenbanken finanziert werden. Bestimmte Modernisierungsmaßnahmen werden durch staatliche Darlehen, Zuschüsse oder Steuervergünstigungen gefördert. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen oder die Finanzämter.
Umgangssprachliche Bezeichnung für Eigenleistung.