Praxis & Wissen
Lexikon
Rangbescheinigung
siehe Notarbestätigung
Rangstelle
Die Rangstelle gibt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen (Vorlasten) Aufschluß über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden.
Refinanzierung
Mittelbeschaffung für die Kreditgewährung, z.B. durch Einlagen, Wertpapiere oder Inanspruchnahme von Notenbankkrediten.
Restschuld
Der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgte Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld eines Darlehens kann anhand des Tilgungsplans festgestellt werden.
Risikolebensversicherung
Für den Fall des unerwarteten Ablebens des Hauptverdieners einer Familie ist der Abschluß einer Risikolebensversicherung eine sinnvolle Ergänzung bei der Übernahme größerer Verpflichtungen aus einer Baufinanzierung.
Rückgewähransprüche
Anspruch des Grundstückseigentümers gegenüber der Bank auf Übertragung oder Löschung der Grundschuld, sobald die durch die Grundschuld gesicherten Verpflichtungen erfüllt sind (Zweckbestimmungserklärung). Nachrangige Grundschuldgläubiger lassen sich häufig vom Grundstückseigentümer die Rückgewähransprüche abtreten.
Rücktritt vom Darlehensvertrag
Einseitige Erklärung der Bank zur Aufhebung eines noch nicht ausgezahlten Darlehensvertrages, wenn feststeht, daß die Auszahlungsvoraussetzungen innerhalb der Abnahmefrist nicht erfüllt werden. In diesem Fall kann die Bank Schadensersatz wegen Nichterfüllung (Nichtabnahmeentschädigung) verlangen.
Rückzahlung
siehe Tilgung