siehe
Katasterpapiere
Bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführte Verzeichnisse mit den "technischen" Daten der Grundstücke einer Gemeinde.
Die Katasterämter erstellen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und amtliche Lagepläne (Flurkarten), die wichtige Unterlagen für die Baufinanzierung sind.
siehe
Eigenheimzulage
Bedingungen, zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zur Verfügung zu stellen. Im allgemeinen rechnet man hierzu: Nominalzins, Auszahlungskurs, Dauer der Zinsfestschreibung, Tilgungssatz und Tilgungsbeginn (
Tilgung), Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren. Nur aus dem sorgfältigen Vergleich aller Einzelkonditionen läßt sich ermitteln, ob ein Darlehensangebot preisgünstiger ist als ein anderes.
siehe auch
EffektivzinsVon den Konditionen zu unterscheiden sind die
Allgemeinen Darlehensbedingungen, die die sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer regeln.
(Auch: Zinsanpassung, Bedingungsanpassung, Prolongation)
Vor Ablauf der Zinsfestschreibung müssen für einen weiteren Zeitraum neue
Konditionen festgelegt werden. Zu diesem Zweck unterbreitet die Bank dem Darlehensnehmer ein Angebot, dessen Konditionen sich nach den Verhältnissen am Kapitalmarkt richten. Der Darlehensnehmer kann dem widersprechen, allerdings mit der Folge, daß er dann sein Restdarlehen an die Bank zurückzahlen muß.
Auch bei variablen Darlehen kann es zu einer Konditionenanpassung kommen, nämlich dann, wenn es zu Veränderungen am inländischen Geld- und Kapitalmarkt kommt.
siehe
Finanzierungsplan
siehe
Bonität
Einseitige Erklärung des Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages.
Hypothekendarlehen sind seitens der Bank bei vertragsgemäßer Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann dagegen das Darlehen zu bestimmten, vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, in der Regel erst bei Ablauf der Zinsfestschreibung.