Praxis & Wissen
Lexikon
Objektverbrauch
siehe Eigenheimzulage
Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus
Außer durch steuerliche Vergünstigungen (Abschreibungen) fördert der Staat den Wohnungsbau durch zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen, z.B. durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Die meisten Arten der Förderung sind an bestimmte Einkommensgrenzen u. a. gebunden. Auskünfte erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen.
Ökozulage
siehe Eigenheimzulage