Praxis & Wissen
Lexikon
Wegerecht
Im Sachenrecht bezeichnet das Wegerecht das Recht, einen Weg über ein fremdes Grundstück zu nutzen Eine evtl. Wertminderung des Objektes durch dieses Recht ist individuell zu prüfen.
Wertermittlung
Eine Wertermittlung erfolgt, um den Verkehrs- und den Beleihungswert einer Immobilie zu ermitteln. Diverse unterschiedliche Verfahren werden dabei zur Bewertung herangezogen.
Bei Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser erfolgt die Bewertung in der Regel über das Sachwertverfahren. Der Sachwert einer Immobilie setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (Grundstücksgröße x Bodenrichtwert) und dem Bauwert (Kubikmeter umbauter Raum x Baukosten bzw. Wohnfläche x durchschnittlicher Preis je Quadratmeter Wohnfläche).
Der Wert eines Mehrfamilienhauses wird über den Ertragswert bestimmt. Er errechnet sich aus der Jahresnettomiete.
Ein Gutachten zur Immobilie weist häufig sowohl den Sachwert, als auch den Ertragswert aus. Der Wert der Immobilie wird dann aus dem Mittelwert beider Ergebnisse errechnet.
Wohnfläche
Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von sog. Zubehörräumen wie Keller oder Dachräume, von Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen, sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen. Die Gesamtwohnfläche bildet eine wichtige Grundlage für die Finanzierungsplanung und die Darlehensbewilligung. Daraus ergibt sich eine aussagekräftige Grundlage für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens.
Wohnungsrecht (Wohnrecht)
Wohnungsrecht ist in Deutschland das subjektive Recht, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Das Wohnungsrecht ist eine besondere Form der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach § 1093 BGB. Der Berechtigte eines Wohnungsrechts ist befugt, seine Familie, sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen, in die Wohnung aufzunehmen. Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes - insbesondere also eine Wohnung - beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen - also beispielsweise Waschküche und Trockenraum - mitbenutzen.