Oft als Disagio bezeichnet: die Differenz zwischen dem Nominalbetrag (Rückzahlungsbetrag) und dem Auszahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens. Das Damnum kann steuerlich abgesetzt werden, wenn eine Immobilie erworben wird, die vermietet werden soll, da es sich hierbei um einen im voraus bezahlten Teil des Zinses handelt. Bei der Vereinbarung eines Damnums ist der Darlehensnominalzins somit entsprechend niedriger.
Siehe auch
Auszahlungskurs
siehe
Darlehensvertrag
Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Das Darlehen kommt zustande durch einen Darlehensantrag, sowie durch Zusage (Bewilligung) der Bank. Im Darlehensvertrag (Darlehensurkunde, Beleihungsvertrag) werden die Darlehenshöhe, die
Konditionen, die Art der Besicherung (
Sicherheiten) sowie die zugrundeliegenden
Allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart. Baufinanzierungsdarlehen werden durch Bestellung einer
Grundschuld gesichert.
siehe
Grundschuld
siehe
Damnum