Praxis & Wissen
Lexikon
Damnum
Oft als Disagio bezeichnet: die Differenz zwischen dem Nominalbetrag (Rückzahlungsbetrag) und dem Auszahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens. Das Damnum kann steuerlich abgesetzt werden, wenn eine Immobilie erworben wird, die vermietet werden soll, da es sich hierbei um einen im voraus bezahlten Teil des Zinses handelt. Bei der Vereinbarung eines Damnums ist der Darlehensnominalzins somit entsprechend niedriger.

Siehe auch Auszahlungskurs

Darlehensantrag, Darlehensbewilligung, Darlehensurkunde
siehe Darlehensvertrag
Darlehensvertrag
Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Das Darlehen kommt zustande durch einen Darlehensantrag, sowie durch Zusage (Bewilligung) der Bank. Im Darlehensvertrag (Darlehensurkunde, Beleihungsvertrag) werden die Darlehenshöhe, die Konditionen, die Art der Besicherung (Sicherheiten) sowie die zugrundeliegenden Allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart. Baufinanzierungsdarlehen werden durch Bestellung einer Grundschuld gesichert.
Dingliche Sicherheiten
siehe Grundschuld
Disagio
siehe Damnum