Praxis & Wissen
An-/Verk. v. Immo.
Kosten
Beim Immobilienkauf spielen die Kosten eine nicht unerhebliche Rolle. Zu denken ist insbesondere an die Notarkosten, die Gerichtskosten, die Maklerkosten, die Finanzierungskosten und die Grunderwerbsteuern.

Die Grunderwerbssteuer beträgt 3,5 % des Kaufpreises. Die Notar- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert des Vertrages. Ihre Höhe ist gesetzlich verbindlich festgelegt, wobei die Staffelung stark degressiv ist (je höher der Kaufpreis desto geringer der Prozentsatz). Bei den üblichen Gegenstandswerten ist von insgesamt ca. 1,5 % des Kaufpreises nebst Umsatzsteuer auszugehen.

Die Höhe der Maklergebühren und die Finanzierungskosten bestimmt der Markt. Die Makler berechnen üblicherweise einen bestimmten Prozentsatz vom Kaufpreis (z.B. 6 % incl. Mehrwertsteuer). Bei den Finanzierungskosten ist der sog. effektive Jahreszins, bei dem auch Darlehensnebenkosten berücksichtigt sind, eine aussagefähige Größe. Etwaige Bereitstellungszinsen (Darlehensgelder liegen bereit, werden vom Käufer aber nicht abgerufen) sind ggf. hinzuzurechnen.

Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten des Vertrages. Abweichende Vereinbarungen sind jedoch ohne weiteres zulässig.