Praxis & Wissen
An-/Verk. v. Immo.
Zinshäuser
Auch beim Kauf von Anlageobjekten und Zinshäusern sind viele Besonderheiten zu beachten. Diese ergeben sich insbesondere daraus, dass für den Käufer nicht die Gebrauchsvorteile der Immobilie, sondern deren Ertrag im Vordergrund der Betrachtung steht. Insbesondere sollte der Käufer die das Objekt betreffenden mietvertraglichen und mietrechtlichen Rahmenbedingungen gründlich erforschen. Dasselbe gilt natürlich für die steuerlichen Rahmenbedingungen.

Die Wirtschaftsberater, Makler und Finanzdienstleister sind hier im besonderen Maße gefordert. Der Notar sollte die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für den vom Käufer erwarteten Ertrag im Auge haben und entsprechend beraten. Hier gilt aber ganz besonders, daß sich die Beratungspflichten des Notars entscheidend nach den Erfahrungen und Kenntnissen der Vertragsschließenden richten.