Praxis & Wissen
An-/Verk. v. Immo.
Der Vertragsinhalt
Inhalt eines Kaufvertrages sind neben der notwendigen Bezeichnung der Vertragsparteien, des Vertragsobjektes und des Kaufpreises unter anderem Haftungsfragen bei Sach- und Rechtsmängeln, der Übergabezeitpunkt bezüglich Besitz, Nutzungen und Lasten, die Aufbringung und Finanzierung des Kaufpreises durch den Käufer sowie insbesondere die Absicherung von Käufer und Verkäufer nebst zahlreichen Bestimmungen zur Vertragsdurchführung.

Besonderheiten des Objektes, bei den Vertragspartnern oder sonstige, die Immobilie betreffende Umstände, wirken sich immer auf die Gestaltung des Vertrages aus. Immobilienkaufverträge müssen daher individuell gestaltet werden, auch wenn in der Praxis häufig zunächst allgemeine Vertragsmuster als erste Diskussionsgrundlage verschickt werden. In der notariellen Beurkundung wird jeder Satz des ausgehandelten Vertragstextes daraufhin abgeklopft, ob er im konkreten Fall von den Vertragspartnern erklärt werden kann. Nicht der Notar, sondern die Vertragspartner bestimmen und erklären den Vertragsinhalt. Der Notar ist "nur" Rechtsexperte, Berater und Protokollführer.